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In zweiter Beratung bestätigte der Kantonsrat eine Steuergesetzesänderung. Folgende Änderungen treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft: Einführung einer Minimalsteuer für juristische Personen, Begrenzung des Pendlerabzugs auf CHF 6'000, Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 60 %, Senkung des Eigenbetreuungsabzugs auf CHF 1'000 und gleichzeitige Erhöhung des Fremdbetreuungsabzuges auf CHF 6'700. Gegen die Einführung der Minimalsteuer für juristische Personen ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.

Link: https://steuern.lu.ch/recht_und_gesetzgebung/steuergesetzrevision/konsolidierungsprogramm2017

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